Was muss man wissen? Wo sind die Risiken?

Prof. Dr. Felix Buchmann, Rechtsanwalt für IT-, Urheber- & Medienrecht und Datenschutzexerte hat im Gespräch verraten, worauf Unternehmen bei Messengern unbedingt achten müssen. Ob WhatsApp nun erlaubt ist oder man nur inoffiziell „ein Auge zudrückt“ – datenschutzrechtlich ist beides kritisch.

„Da gibt es glaube ich keine andere Meinung: WhatsApp ist nicht datenschutzkonform einsetzbar.“ – Teil 1: Die Rechtslage:

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Zu Teil 1.

„[…] Wenn es um die persönliche Strafbarkeit geht und der Geschäftsführer das angeordnet hat, kann ich mir alles vorstellen.” – Teil 2 : Persönliche Haftbarkeit der Verantwortlichen:

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Zu Teil 2.

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